Kosten

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen fallen bei einer Psychotherapie gemäß der Richtlinien (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie) neben der Praxisgebühr von 10,-€ im Quartal keine Kosten an. Diese Praxisgebühr können Sie durch Vorlage einer Überweisung vermeiden. Möchten Sie ein von der Krankenkasse nicht anerkanntes Verfahren, wie z.B. Sexualtherapie in Anspruch nehmen, erfolgt eine privatärztliche Rechnungsstellung.

Für Selbstzahler liegt der Honorarsatz bei 100,- € pro Therapiestunde (50min). Niedrigere Sätze sind in wirtschaftlicher Notlage ggf. verhandelbar.

Bei Privatversicherten rechne ich gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ab. Diese Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen, es gelten jedoch die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages, die z. T. nach Kasse sehr unterschiedlich sind. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse.

Beihilfeberechtige Patienten müssen bei ihrer zuständigen Beihilfestelle Antragsformulare anfordern. In der Regel muss der Therapeut auch für eine Kurzzeittherapie einen ausführlichen Bericht schreiben, der anonymisiert an einen Gutachter weitergeleitet wird.

Wenn Sie sich nach den sog. probatorischen Sitzungen mit dem Therapeuten für für den Beginn der Therapie entschieden haben, stellt der Therapeut mit Ihnen einen Antrag bei der Krankenkasse. Für eine sog. Kurzzeittherapie (25 Stunden) reicht meist formaler Antrag. Für eine Langzeittherpie, die Umwandlung einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie oder die Verlängerung einer Therapie ist meist ein ausführlicher Bericht des Therapeuten erforderlich, der in anonymisierter Form von der Kasse an einen Gutachter geschickt wird. Dessen Empfehlung wird von der Kasse i. a. übernommen.

Bedenken Sie, insbesondere als Privatversicherte, die möglichen Folgen eines Kassenantrages: Sie bekommen mit dem Kassenantrag eine Diagnose, die bei der Krankenkasse registriert ist und Sie in der Zukunft womöglich von der Möglichkeit einer privaten Versicherung mit Gesundheitsüberprüfungen ausschließt (z.B. Berufsunfähigkeits-versicherung, private Kranken- oder Zusatzversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, Krankentagegeldversicherung usw.) bzw. zu Risikozuschlägen führt. Im Zweifel lohnt sich bei kleineren Problemen, eine Kurzzeittherapie selbst zu bezahlen anstatt  sich gravierende Versicherungsnachteile einzuhandeln.